Microsoft 365 F1 vs. F3: Welche Frontline-Lizenz wofür?
Kurz gesagt: Microsoft 365 F1 und F3 trennen zwei Linien, und der Preis ist keine davon. F3 darf Inhalte erzeugen, F1 nur lesen. Und F3 hat ein Postfach, F1 keins. Drei Dinge, bei denen man intuitiv einen Unterschied vermutet, sind dagegen in beiden Plänen identisch: OneDrive-Speicher, Identitätsschutz und Geräteverwaltung. Vor beiden Fragen steht ohnehin eine dritte: Wer darf eine F-Lizenz überhaupt bekommen? Und „F5" heißt seit Herbst 2025 nicht mehr F5. Ab dem 1. Oktober 2026 sperrt Microsoft außerdem eine Schnittstelle, die F1, F3 und Kiosk laut Service Description nie nutzen durften: den Zugriff über Exchange Web Services. Wie Sie einen Nutzer anschließend sicher umstellen, steht in Microsoft 365 Lizenz downgraden ohne Datenverlust.
Was F1 und F3 wirklich unterscheidet
F3 ist ein schlanker Arbeitsplatz. F1 ist ein Lesezugang mit Teams.
| Microsoft 365 F1 | Microsoft 365 F3 | |
|---|---|---|
| Exchange-Postfach | Keine Postfachrechte | 2 GB, kein Outlook-Desktop |
| Office im Web und mobil | Nur lesen | Erstellen und bearbeiten |
| Power Apps und Power Automate | Nein | Ja, in der Microsoft-365-Variante |
| Forms | Nur beantworten | Erstellen und verwalten |
| To Do | Nein | Ja |
| Windows 11 Enterprise | Nein | Nur virtuelle Desktops, kein PC |
| Listenpreis pro Nutzer und Monat | 2,60 € | 8,66 € |
Preise netto, bei jährlicher Abrechnung, Stand 16. Juli 2026. Beide Beträge sind bereits die zum 1. Juli erhöhten Listenpreise. F3 kostet damit rund das 3,3-Fache von F1. Zum Vergleich: E3 liegt bei rund dem 14,5-Fachen von F1.
Drei Zeilen tragen eine Einschränkung, die man ihnen nicht ansieht.
Power Apps und Power Automate gibt es in F3 nur als „für Microsoft 365"-Variante. Das deckt Standard-Konnektoren ab, nicht Premium. Wenn Ihre Frontline-App auf eine Datenbank oder ein Fremdsystem zugreift, reicht auch F3 nicht.
Das mobile Office-Recht von F3 gilt nur auf Geräten bis 10,9 Zoll, und zwar auf höchstens fünf Smartphones und fünf Tablets.
F3 lizenziert keinen PC. Das Windows-Enterprise-Recht gilt nur virtualisiert und nur für Nutzer eines geteilten Geräts. Dieses Gerät muss zudem bereits eine eigene qualifizierende Windows-Lizenz tragen. Von dieser Anforderung an das Gerät nimmt Microsoft Azure Virtual Desktop ausdrücklich aus.
Der Sprung von F1 auf F3 ist deutlich größer als „darf auch bearbeiten". Mit F1 fehlt die komplette Power-Platform-Schicht. Wer ein Schichtprotokoll in einer Power App erfasst oder ein Formular erstellt, scheitert an F1, egal wie mobil die Rolle ist. Ein bestehendes Formular beantworten darf ein F1-Nutzer dagegen sehr wohl. Antworten braucht überhaupt keine Lizenz. Ausfüllen und Bauen sind lizenzrechtlich zwei verschiedene Dinge, und das ist für jede Rolle einzeln zu beantworten.
Der Punkt mit den größten Folgen geht dagegen in einer Fußnote unter: F1 hat keine Postfachrechte. Microsoft stellt über den Exchange-Kiosk-Plan zwar ein Postfach bereit, aber ausschließlich, um den Teams-Kalender zu aktivieren. Die Nutzer sind nicht berechtigt, es zu verwenden. Microsoft empfiehlt in der eigenen Dokumentation sogar ausdrücklich, Outlook im Web für F1-Nutzer zu deaktivieren.
Das Problem ist, wie die Zeile gelesen wird. In den Tabellen steht „Exchange Kiosk, Teams-Kalender". Das klingt nach einem kleinen Postfach. Gemeint ist: kein Nutzungsrecht. Technisch funktioniert es trotzdem, und deshalb hat man keine knappe Lizenz, sondern eine Lücke, die im Admin Center nirgends aufblinkt. Zum 1. Oktober 2026 schließt Microsoft eine solche Papierform technisch. Es trifft nicht dieses Postfachrecht, sondern ein zweites, das F1, F3 und Kiosk genauso fehlt. Dazu weiter unten.
Was in beiden Plänen gleich ist
Vier Punkte, bei denen die Intuition einen Unterschied vermutet, wo keiner ist. Sie kosten Geld, wenn man ihr folgt.
- OneDrive: 2 GB in beiden Plänen. F3 hat nicht 1 TB. Speicher ist kein Argument für F3.
- Entra ID P1 in beiden. Damit auch das Recht auf Conditional Access. Identitätsschutz trennt die Pläne nicht.
- Intune Plan 1 in beiden. Geräteverwaltung trennt die Pläne ebenfalls nicht.
- Desktop-Office in keinem. Weder F1 noch F3 enthalten Word, Excel oder Outlook zum Installieren. Wer eine installierte App braucht, ist kein F-Kandidat.
Ebenfalls in beiden nicht enthalten: Archivpostfach, Town Halls, Webinare und Teams-Telefonie. Für Telefonie gibt es das Add-on Teams Phone Standard for Frontline Workers, allerdings nur für die Varianten mit Teams.
Beim Stellvertretungszugriff kommt es auf die Richtung an. Auf ein F-Postfach kann kein Stellvertreter zugreifen, eine Assistenz kann den Kalender eines F-Nutzers also nicht führen. Umgekehrt darf ein F3-Nutzer fremde Postfächer öffnen.
Wer darf überhaupt eine F-Lizenz bekommen?
Diese Frage entscheidet vor der Feature-Frage. Sie wird nur selten dort beantwortet, wo die Antwort steht: in den Microsoft Product Terms, im Abschnitt „Eligibility to Assign Frontline Worker Licenses". Die Regel erlaubt eine F-Lizenz, wenn mindestens eine von zwei Bedingungen erfüllt ist:
- Der Nutzer arbeitet primär an einem Gerät mit einem einzigen Bildschirm unter 10,9 Zoll, oder
- er teilt sein primäres Arbeitsgerät mit anderen Nutzern, die ebenfalls eine Frontline-Lizenz haben, innerhalb einer Schicht oder über Schichten hinweg.
Der Test ist gerätebasiert, nicht rollenbasiert. Microsofts Marketing spricht von Mitarbeitern mit direktem Kundenkontakt. Das ist eine Beschreibung, keine Bedingung. Entscheidend ist das Gerät.
Das „oder" trägt die halbe Regel. Wer nur die Bildschirmgröße kennt, hat die zweite Hälfte nie gesehen. Am geteilten Schichtterminal ist die Bildschirmgröße nämlich irrelevant, auch bei 24 Zoll. „F-Lizenzen sind nur für kleine Bildschirme" ist damit falsch.
Bedingung 2 hat allerdings zwei Nebensätze, die genauso bindend sind. Das geteilte Gerät muss für alle Beteiligten das primäre Arbeitsgerät sein, und alle Mitnutzer müssen ebenfalls Frontline-lizenziert sein. Teilt sich Ihr Schichtleiter das Terminal mit einer Bürokraft auf E3, oder hat er daneben noch seinen eigenen Desk-PC, fällt die Berechtigung. Der zweite Nebensatz verlangt zudem, dass jede vom geteilten Gerät genutzte Software lizenziert ist, entweder über das Gerät oder über die Nutzer.
Und Berechtigung ist nicht dasselbe wie Nutzungsrecht. Am 24-Zoll-Terminal darf der F3-Nutzer lizenziert werden, Office dort aber nur im Browser benutzen. Die mobilen Office-Apps deckt seine Lizenz auf diesem Bildschirm nicht ab, Desktop-Office ohnehin nicht.
Damit tauchen die 10,9 Zoll an zwei Stellen auf, mit zwei Bedeutungen und sogar zwei verschiedenen Schwellen. Der Zuweisungs-Test verlangt einen Bildschirm unter 10,9 Zoll, das mobile Office-Recht erlaubt 10,9 Zoll oder weniger. Ein Tablet mit exakt 10,9 Zoll erfüllt also das Nutzungsrecht, begründet aber keine Berechtigung.
Für Office im Browser gilt die Grenze nicht. Die Product Terms sagen das nicht ausdrücklich, aber Microsofts eigene Dokumentation ordnet die Einschränkung eindeutig nur den mobilen Apps zu: Die Fußnote mit den 10,9 Zoll hängt dort allein an der Zeile „Microsoft 365 for mobile", nicht an „Microsoft 365 for the web". Für F1 stellt sich die Frage ohnehin nicht, dort ist Office im Web und mobil generell nur lesend.
F1 oder F3: die Entscheidung pro Rolle
Wenn die Berechtigung steht, ist die Wahl schnell getroffen. Sie hängt an einer Frage: Erzeugt dieser Mitarbeiter etwas, oder konsumiert er nur?
- F1 reicht, wenn jemand Dienstpläne und Aushänge liest, an Teams-Meetings teilnimmt, im Kanal chattet, Dokumente ansieht und Formulare beantwortet. Typisch für Produktion, Lager und Reinigung.
- F3 brauchen Sie, sobald jemand ein Dokument bearbeitet, eine Power App bedient, ein Formular erstellt oder eine eigene E-Mail-Adresse benötigt. Typisch für Schichtleitung, Disposition und Servicekräfte mit Kundenkorrespondenz.
- Kein F-Kandidat ist, wer eine Telefonnummer in Teams hat, Town Halls oder Webinare veranstaltet, ein Archivpostfach benötigt oder dessen Kalender von einer Assistenz gepflegt wird.
Lautet die Antwort auf die E-Mail-Frage „dann geben wir denen eben ein gemeinsames Postfach", lesen Sie vorher, wann Microsoft für eine Shared Mailbox eine Lizenz verlangt. Für den Zugriff reicht F1 dort nämlich nicht. F3 reicht, weil ein F3-Nutzer laut Fußnote der Service Description fremde Postfächer öffnen darf.
Der Preisdruck auf dieser Entscheidung ist zuletzt gestiegen. Zum 1. Juli 2026 hat Microsoft die Frontline-Pläne deutlich stärker angehoben als die Enterprise-Pläne. Das sind 33 Prozent für F1 und 25,0 Prozent für F3. E3 ist um 8,3 Prozent gestiegen, E5 um 5,3 Prozent.
Wer im Bestandsvertrag ist, zahlt noch bis zur ersten Verlängerung nach dem 1. Juli 2026 weniger. Bei monatlicher Laufzeit sind das allerdings nur Wochen. Was sonst noch teurer wurde, steht in Microsoft 365 Preiserhöhung 2026.
Belastbare öffentliche Zahlen zur Fehllizenzierung von Frontline-Mitarbeitern gibt es nicht. Was kursiert, stammt aus Anbieter-Projektzahlen, mal mit genannter Stichprobe, mal ganz ohne Quelle. Nachprüfbar ist keine davon. Deshalb ist der eigene Tenant die einzige verlässliche Quelle.
Ab 1. Oktober 2026 wird aus dem fehlenden EWS-Recht ein Fehlercode
Bisher war das fehlende EWS-Recht eine Papierform. Ab dem 1. Oktober 2026 beantwortet Exchange Online Anfragen über die Exchange Web Services (EWS) von Postfächern ohne EWS-Recht mit einem HTTP-403-Fehler. Microsoft nennt drei betroffene Lizenzgruppen: Exchange Online Kiosk, Microsoft 365 und Office 365 F1 sowie Microsoft 365 und Office 365 F3. Gesperrt wird, wer ausschließlich eine dieser Lizenzen hält. Quellen sind die Message-Center-Mitteilung MC1191578 in der Fassung vom 10. Juni 2026 und der Beitrag des Exchange-Teams vom 11. Juni 2026, der die Formulierungen im Detail trägt.
Neu ist daran nur die Durchsetzung. Die Exchange Online Service Description führt „EWS application support" für F3 und Exchange Online Kiosk mit Nein. Microsoft schreibt es im Ankündigungstext offen hin: Die Einschränkung stehe in den Service Descriptions, sie sei nur nie erzwungen worden. Es ist also dasselbe Muster wie beim Postfach selbst, ein zweites Mal. Das Recht fehlt auf dem Papier, die Technik erlaubt es trotzdem, und niemand merkt es. Am 1. Oktober hört das auf.
Wen es wirklich trifft. Nicht den lesenden F1-Nutzer. Der hat ohnehin kein Nutzungsrecht am Postfach. Es trifft Anwendungen, die auf Kiosk-, F1- und F3-Postfächer zugreifen: Archivierungs- und Backup-Werkzeuge, Signaturlösungen, Migrationstools, Eigenentwicklungen. F1 gehört dazu, weil das Postfach dort technisch existiert, auch wenn das Nutzungsrecht fehlt. Zwei Abgrenzungen, die oft danebengehen. Scanner und Multifunktionsgeräte, die nur scannen und verschicken, sind nicht betroffen, die versenden über SMTP und nicht über EWS. Anders sieht es bei Geräten aus, die ein Postfach lesen: Für Teams-Panels nennt Microsoft ausdrücklich eine Mindestversion, damit sie die Abschaltung überstehen. Und Business- wie Enterprise-Pläne haben EWS-Rechte, von Business Basic bis E5. Diese Lizenz-Sperre ist damit ein reines Frontline- und Kiosk-Thema. Für die zweite Sperre, die weiter unten kommt, gilt das ausdrücklich nicht.
Die Kostenfalle. Microsofts eigene Abhilfe lautet, eine Lizenz mit EWS-Rechten zuzuweisen, also Exchange Online Plan 1 oder 2 oder E3 oder E5. Genau dieser Reflex wird teuer. Denn EWS wird ohnehin abgeschaltet, endgültig am 1. April 2027, laut Microsoft ausdrücklich ohne Ausnahmen und ohne Möglichkeit, es danach wieder einzuschalten. Der zusätzliche Nutzen eines Upgrades reicht damit höchstens vom 1. Oktober 2026 bis zum 1. April 2027, also sechs Monate. Und auch das nur, wenn Ihr Tenant EWS zusätzlich anlässt, dazu gleich mehr. Wer nur umlizenziert und den tenantweiten Schalter laufen lässt, kauft sich mit der teureren Lizenz gar kein Fenster. Wer seine F3-Nutzer dafür dauerhaft auf E3 hebt, zahlt gut das Vierfache pro Kopf und Monat, unbefristet.
Wann das Upgrade trotzdem richtig ist. Diesen Fall gibt es. Wenn eine Anwendung nur EWS beherrscht, auf F3- oder Kiosk-Postfächer zugreifen muss und bis Oktober nicht umgestellt werden kann, ist die Umlizenzierung der einzige verbleibende Hebel. Dann aber über Exchange Online Plan 1 für rund 3,50 € und nicht über E3 für rund 38 €, nur für die tatsächlich betroffenen Konten und mit dem Enddatum im Kalender. Als Dauerlösung ist das Geldverbrennung. Als bewusst befristete Brücke kann es billiger sein als eine Migration unter Zeitdruck.
Das ist nur die Lizenz-Hälfte. Am selben 1. Oktober 2026 greift ein zweiter, davon unabhängiger Mechanismus. Microsoft setzt die Tenant-Einstellung EWSEnabled vom heutigen Standardwert Null auf False, tenantweise ausgerollt. Dieser Schalter hängt an keiner Lizenz, er trifft jeden Plan von Business Basic bis E5. Wer EWS länger braucht, kann bis Ende August 2026 eine AppID-AllowList pflegen und EWSEnabled auf True setzen. Microsoft nennt diesen Schritt ausdrücklich optional. Er nimmt Ihren Tenant von der automatischen Umstellung am 1. Oktober aus und schützt zusätzlich vor den angekündigten zeitweisen Testabschaltungen davor. Eine eigene AllowList ist ebenfalls kein Muss: Für Tenants, die bis September 2026 keine angelegt haben, füllt Microsoft sie anhand der eigenen Nutzung. Und wer die Frist verstreichen lässt, kann EWS auch nach dem 1. Oktober wieder einschalten, nimmt dafür aber eine Unterbrechung in Kauf.
Ob die eine Maßnahme gegen den jeweils anderen Mechanismus hilft, sagt Microsoft nirgends. Die Lizenz-Ankündigung kennt nur die Umlizenzierung, die Tenant-Ankündigung nur den Schalter. Da es zwei getrennte Sperren sind, ist zu erwarten, dass jede nur gegen die eigene wirkt. Bedienen Sie deshalb beide Hebel getrennt.
| Termin | Was passiert | Was hilft |
|---|---|---|
| 1. Oktober 2026 | EWS-Sperre für Kiosk, F1 und F3, HTTP 403 | passende Lizenz oder rechtzeitiger Umstieg auf Graph |
| 1. Oktober 2026 | tenantweite Abschaltung, alle Pläne | AppID-AllowList plus EWSEnabled=True, alternativ EWSEnabled zurück auf Null; auch nachträglich möglich, dann mit Ausfall |
| 1. April 2027 | EWS endgültig aus | nur noch der Umstieg auf Microsoft Graph |
So prüfen Sie das. Bevor Sie eine Lizenz anfassen, messen Sie, ob überhaupt jemand betroffen ist. Das geht in zwei Schritten, weil kein Werkzeug die Frage allein beantwortet.
- Welche Anwendungen rufen überhaupt noch EWS? Der EWS Usage Report im Microsoft 365 Admin Center (Berichte, Nutzung, dort unter Berichte der Eintrag Exchange, dann die Registerkarte „EWS-Nutzung") zeigt je Anwendungs-ID die SOAP-Aktionen, das Aufrufvolumen und die letzte Aktivität, wahlweise über 7, 30 oder 90 Tage und als CSV-Export. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Gezählt werden nur erfolgreiche Aufrufe, und die Daten werden wöchentlich aggregiert, nicht täglich. Eine Messung von gestern beweist also noch nichts. Bleibt die Liste leer, sind Sie an dieser Stelle fertig.
- Welche Postfächer fasst diese Anwendung an? Das steht im Report nicht, seine Tabelle kennt nur Anwendungs-ID, SOAP-Aktion, Aufrufvolumen und letzte Aktivität. Ordnen Sie die Anwendungs-ID in Microsoft Entra ID unter Unternehmensanwendungen zu und klären Sie mit dem Verantwortlichen, auf welche Postfächer sie zugreift. Erst dann stellt sich die Lizenzfrage.
Auch den zweiten Schritt nimmt Ihnen keine Lizenzsoftware ab, LessLicense eingeschlossen: Sie sieht, wer eine F-Lizenz hält, aber nicht, welche Anwendung dessen Postfach über EWS anspricht.
Zwei Punkte lässt Microsoft offen, und wir geben sie hier offen weiter. Zu freigegebenen Postfächern äußert sich die Ankündigung nicht. Ein freigegebenes Postfach hat gar keine Lizenz. Nach dem weiten Wortlaut, der alle Postfächer ohne EWS-Recht nennt, ist es erfasst. Nach der engen Präzisierung, die nur Nutzer mit diesen Lizenztypen nennt, fällt es heraus. Genau deshalb bleibt der Fall offen. Ebenso sagt Microsoft nicht ausdrücklich, ob ein F3-Konto mit zusätzlich gebuchtem Exchange Online Plan 1 durchkommt. Der Wortlaut spricht dafür, denn gesperrt wird, wer ausschließlich eine dieser Lizenzen hält, und als Abhilfe nennt Microsoft, eine zusätzliche Lizenz mit EWS-Rechten zuzuweisen. Verbindlich bestätigt ist das nicht. Klären Sie es im Zweifel mit dem Microsoft-Support.
Ein Wort zur Verlässlichkeit des Termins. Er stand ursprünglich auf dem 1. März 2026, wurde auf den 30. Juni verschoben und dann auf den 1. Oktober, erst um rund vier Monate, dann um drei. Für die zweite Verschiebung nennt Microsoft ausdrücklich Kundenrückmeldungen. Stand dieses Abschnitts ist der 31. Juli 2026. Das feste Datum in dieser Sache ist nicht der Oktober, sondern der 1. April 2027.
Was heute „F5" heißt und wann Sie es dazubuchen
Wer nach „Microsoft 365 F5" sucht, sucht nach einem Produktnamen, den es so nicht mehr gibt. Microsoft hat die drei F5-Suiten umbenannt, nach übereinstimmenden Angaben der Lizenz-Fachpresse zum 1. Oktober 2025:
| Bis September 2025 | Seit Oktober 2025 |
|---|---|
| Microsoft 365 F5 Security | Microsoft Defender Suite FLW |
| Microsoft 365 F5 Compliance | Microsoft Purview Suite FLW |
| Microsoft 365 F5 Security + Compliance | Microsoft Defender + Purview Suite FLW |
Die Umbenennung ist allerdings nicht überall angekommen. In der Produktliste der Microsoft Product Terms stehen nur noch die neuen Namen, in deren Nebentabellen und auf anderen Microsoft-Seiten taucht „Microsoft 365 F5" weiterhin auf. Ihnen begegnen im Alltag also beide Bezeichnungen. Die drei kleineren Bausteine behalten ihren F5-Namen ohnehin: F5 eDiscovery and Audit, F5 Information Protection and Governance sowie F5 Insider Risk Management.
Wichtig für die Kalkulation: F5 war nie ein eigenständiger Plan. Es ist eine Aufstockung. Microsoft setzt als Basis Microsoft 365 F1, Microsoft 365 F3 oder Office 365 F3 mit EMS E3 (K) voraus. Sie ersetzen also keine Lizenz, Sie kaufen eine zweite dazu, und zwar pro Kopf. Bei vierstelligen Frontline-Belegschaften ist das die relevante Größe.
Einen aktuellen Listenpreis für die Frontline-Variante konnte ich öffentlich nicht finden. Die einzige Microsoft-Quelle mit Beträgen stammt vom Februar 2021. In der Preisübersicht vom Juli 2026 fehlt die Frontline-Variante, gelistet ist dort nur die Suite für Enterprise. Fragen Sie den Preis bei Ihrem Partner ab, statt sich auf Zahlen aus Blogs zu verlassen.
Wann lohnt es sich? Für den Identitäts-Grundschutz nicht, denn den haben Sie schon. F1 und F3 enthalten bereits Entra ID P1 und damit Conditional Access. Die Defender-Varianten legen Entra ID P2 obendrauf, also eine Obermenge. Wer sie nur kauft, um Frontline-Konten per Conditional Access abzusichern, kauft etwas, das F1 und F3 schon können. Wo solche Doppelungen sonst noch entstehen, zeigt der Überblick zu doppelt bezahlten Microsoft-365-Add-ons.
Achten Sie dabei auf die Variante, die Unterschiede sind groß. Entra ID P2 steckt nur in der Defender Suite FLW und im Defender-plus-Purview-Bündel. Die reine Purview Suite FLW enthält es nicht, dort bekommen Sie weder Identity Protection noch PIM.
Die Aufstockung lohnt sich erst, wenn Ihre Frontline-Belegschaft tatsächlich in den Geltungsbereich Ihrer Security- und Compliance-Pflichten fällt. Zwei ehrliche Prüffragen:
- Verarbeiten diese Mitarbeiter regulierte oder besonders schützenswerte Daten?
- Fallen die geteilten Geräte unter dieselben Nachweispflichten wie die Büroarbeitsplätze?
Zweimal Nein bedeutet, dass die Suite pauschal für alle Frontline-Nutzer teuer und wirkungslos ist. Zweimal Ja bedeutet, dass die Alternative eine Lücke ist, die Sie im Ernstfall erklären müssen.
Wie Sie die richtigen Kandidaten finden
Bleibt die Frage, welcher Ihrer Mitarbeiter in welche Kategorie fällt. Die steht nirgends in der Admin-Konsole, und sie zerfällt in zwei Teile, die man sauber trennen muss.
Die Berechtigung kann Ihnen keine Software abnehmen. An welchem Gerät jemand arbeitet, ist eine Tatsache über Ihren Betrieb, nicht über Ihren Tenant. Wer Ihnen anbietet, Büroangestellte auf F1 herunterzustufen, weil sie wenig klicken, empfiehlt Ihnen einen Lizenzverstoß.
LessLicense schlägt deshalb bewusst keinen Wechsel von E3 oder Business auf eine F-Lizenz vor. Diese Sperre ist fest verdrahtet und durch einen Test abgesichert. Selbst wenn F3 den Bedarf eines E3-Nutzers voll deckt und billiger wäre, bleibt die Empfehlung bei E3. Ihre Frontline-Population benennen Sie, denn nur Sie kennen die Geräte.
Die Feature-Frage dagegen ist messbar, und genau die automatisiert LessLicense. Die Plattform wertet pro Nutzer die tatsächliche Aktivität aus. Liest jemand Dateien nur, oder schreibt er auch? Wird das Postfach genutzt? Ist eine Desktop-App aktiviert? Innerhalb Ihrer bestehenden Frontline-Nutzer entsteht daraus die günstigste zulässige Lizenz, die alle real genutzten Features noch abdeckt. Wer über Monate nur liest und sein Postfach nie anfasst, zahlt für F3 das 3,3-Fache ohne Gegenwert.
Dazu prüft LessLicense die Abhängigkeiten, die einen Wechsel unsicher machen. Daraus entstehen konkrete Aufräum-Tasks statt riskanter Empfehlungen. Welche das im Einzelnen sind, steht im Downgrade-Leitfaden.
FAQ
Hat Microsoft 365 F1 ein Postfach?
Nein, F1 enthält keine Postfachrechte. Ein Postfach wird zwar technisch bereitgestellt, aber nur, um den Teams-Kalender zu aktivieren. Wer eine eigene E-Mail-Adresse braucht, benötigt mindestens F3.
Muss ich meine F3-Nutzer wegen der EWS-Sperre auf eine größere Lizenz heben?
Meistens nicht. Prüfen Sie zuerst im EWS Usage Report des Admin Centers, ob überhaupt noch eine Anwendung EWS ruft. Bleibt die Liste leer, ändert die Lizenz-Sperre für Sie am 1. Oktober 2026 nichts. Steht dort eine Anwendung, klären Sie mit deren Verantwortlichem, ob sie F3- oder Kiosk-Postfächer anfasst, denn der Report zeigt keine Postfächer. Der dauerhafte Weg ist dann die Umstellung auf Microsoft Graph. Nur wenn das bis Oktober nicht zu schaffen ist, lohnt eine Brückenlizenz, und dafür ist Exchange Online Plan 1 für rund 3,50 € günstiger als E3. Beachten Sie außerdem, dass am selben Tag die tenantweite Abschaltung greift, unabhängig von jeder Lizenz.
Betrifft die EWS-Sperre auch freigegebene Postfächer?
Das ist offen. Microsoft äußert sich in der Ankündigung nicht dazu. Der Text nennt einerseits alle Postfächer ohne EWS-Recht, andererseits ausdrücklich nur Nutzer mit den drei genannten Lizenztypen. Ein freigegebenes Postfach hat gar keine Lizenz: Nach dem weiten Wortlaut ist es erfasst, nach der engen Präzisierung fällt es heraus. Wer eine Anwendung über EWS auf ein freigegebenes Postfach zugreifen lässt, sollte das vor Oktober 2026 mit dem Microsoft-Support klären.
Darf jeder Mitarbeiter eine F-Lizenz bekommen?
Nein. Laut Microsoft Product Terms muss das primäre Arbeitsgerät einen einzigen Bildschirm unter 10,9 Zoll haben, oder es muss mit anderen Frontline-lizenzierten Nutzern geteilt werden. Ein Büromitarbeiter am eigenen Laptop erfüllt beides nicht und darf keine F-Lizenz bekommen, auch wenn er Microsoft 365 kaum nutzt.
Gibt es Microsoft 365 F5 noch?
Als Suite-Name ist er weitgehend abgelöst. In der Produktliste der Product Terms stehen nur die neuen Namen, in Nebentabellen und auf anderen Microsoft-Seiten steht die alte Bezeichnung noch. Das Angebot selbst existiert unverändert weiter, als Aufstockung auf eine Frontline-Basislizenz und nicht als eigenständiger Plan.
Reicht F1 für Mitarbeiter, die nur Teams nutzen?
Ja, sofern zwei Dinge zutreffen. Der Nutzer veranstaltet keine Town Halls und keine Webinare, denn beides fehlt in F1. Und er legt keine Dateien regelmäßig über den Teams-Chat ab. Die landen im OneDrive des Nutzers, und das umfasst bei F1 nur 2 GB.
Kann ich F1 und F3 im selben Tenant mischen?
Ja. Lizenzen werden pro Nutzer zugewiesen, eine Frontline-Belegschaft muss also nicht einheitlich lizenziert sein. Microsoft nennt das ausdrücklich als Option. Die Schichtleitung kann F3 bekommen, während die Kollegen an der Linie mit F1 auskommen. Wie sich verschiedene Lizenztypen im selben Tenant vertragen, zeigt der Leitfaden zum Mischen von Microsoft-365-Lizenzen.