Microsoft 365 Tenant zusammenlegen: die Lizenz-Fallen
Wer zwei Microsoft-365-Tenants zusammenlegt, halbiert seine Lizenzrechnung nicht. Er erhöht sie zuerst. Lizenzen lassen sich zwischen zwei fremden Kunden-Tenants nicht übertragen, während der Migration braucht derselbe Mensch auf beiden Seiten eine Lizenz, und obendrauf kommt eine kostenpflichtige Zusatzlizenz je Kopf. Gesenkt werden kann die Menge erst an einem Datum, das Monate nach dem Closing liegt.
Dieser Artikel behandelt nicht die Migration selbst. Zwei Mandanten zusammenzuführen, ob nach Fusion, Übernahme oder Carve-out, ist technisch gelöst. Postfächer, Identitäten und Domänen umziehen können Dienstleister und Werkzeuge, im Projektjargon heißt das Tenant-zu-Tenant-Migration. Ihre Verträge kennt der Dienstleister aber nicht. Sein Auftrag endet, wenn die Postfächer im Ziel liegen, und die doppelte Lizenzmenge steht danach weiter auf Ihrer Rechnung. Es geht deshalb um das, was davor und danach passiert: welche Verträge laufen, was doppelt läuft, und wann Sie eingreifen dürfen.
Was Sie zuerst brauchen: ein Termin-Inventar
Nicht einen Feature-Vergleich. Bevor irgendeine Entscheidung fällt, brauchen Sie für beide Seiten eine Liste mit vier Spalten je Abonnement.
- Laufzeitende. Der Termin, an dem sich die Menge ändern lässt. Alles Weitere hängt daran.
- Abrechnungsmodus. Jährlich vorausbezahlt, jährlich mit monatlicher Zahlung, oder echtes Monatsabo. Vorausbezahlte Abos lassen sich auch am Stichtag nicht reduzieren.
- Programm. Direktkauf über Microsoft, CSP über einen Partner, oder Enterprise Agreement. Die Regeln unterscheiden sich.
- Transaktierender Partner. Bei CSP-Bezug können Sie die Menge nicht selbst ändern. Sie beauftragen den Partner, und was Sie dem schulden, steht in seinem Vertrag, nicht bei Microsoft.
Als Vorlage, die Sie an den Verkäufer weiterreichen können:
| Abonnement | Laufzeitende | Abrechnungsmodus | Programm | Transaktierender Partner |
|---|---|---|---|---|
| Microsoft 365 E3, Firma A | 31.03.2027 | jährlich vorausbezahlt | Enterprise Agreement | LSP |
| Microsoft 365 Business Premium, Firma B | 14.11.2026 | jährlich, monatliche Zahlung | CSP | Systemhaus |
Diese Liste ist unangenehm zu beschaffen, weil ein Teil davon aus dem Haus kommt, das übernommen wird. Vor dem Closing haben Sie dort keinen Zugriff. Der Verkäufer muss liefern, und das gehört in die Due Diligence, nicht in die IT-Integration.
Wandern die Lizenzen mit in den neuen Tenant?
Nein. Und das ist der Punkt, an dem die meisten Planungen falsch abbiegen.
Microsoft schreibt in der Partner-Center-Dokumentation wörtlich: „Transferring across customers for the same partner is not supported." Die Transferfunktion kennt nur den Weg von einem transaktierenden Partner zum nächsten (Stand 18. Mai 2026).
Der naheliegende Ausweg ist keiner. Seit einiger Zeit gibt es Partner-zu-Partner-Transfers für NCE-Abonnements, ausdrücklich auch für Fusionen und Übernahmen. Beim schnellen Lesen sieht das aus wie die Lösung. Es ist keine: Der Seitentitel lautet „Transfer billing ownership from one partner to another". Verschoben wird die Abrechnungshoheit zwischen zwei Dienstleistern. Der Kunde bleibt derselbe Kunde, der Tenant bleibt derselbe Tenant.
Und dieser Transfer öffnet auch kein neues Kündigungsfenster. Microsoft dazu: „There's no new cancellation window because transferred subscriptions aren't considered new subscription terms." Wer auf einen Partnerwechsel setzt, um die Menge zu senken, verliert Wochen.
Auch die viel zitierte Übertragungsklausel aus dem Enterprise Agreement hilft nicht. Sie erlaubt Übertragungen bei Verschmelzung oder Verkauf nur für voll bezahlte Dauerlizenzen. Microsoft-365-Abonnements sind keine Dauerlizenzen. Für sie gilt der erste Halbsatz derselben Klausel: „License transfers are not permitted."
⚠ Prüfen Sie diesen Punkt in jedem Angebot nach, das Ihnen vorgelegt wird. In deutschsprachigen Migrationsleitfäden steht regelmäßig das Gegenteil. Ein aktueller, gut auffindbarer Beitrag vom April 2026 zählt Lizenzen ausdrücklich zu den Objekten, die „von einem Tenant in den anderen überführt" werden, und bewertet den Aufwand dafür in einer Tabelle als „niedrig". Wer so plant, kalkuliert die zweite Lizenzmenge nicht ein.
Welches Lizenzmodell gilt im Ziel-Tenant?
Diese Entscheidung fällt vor dem Einkauf, nicht danach. Und sie hat eine harte Grenze, die häufig übersehen wird.
Die 300-Nutzer-Grenze gilt tenantweit über die gesamte Business-Familie. Microsoft formuliert das so: „Organizations may only provision up to 300 seats total across all of our Business family of plans (Business Basic, Business Standard, Business Premium)." Nicht je Plan, sondern zusammen.
Zwei Firmen mit je 200 Business-Premium-Nutzern sprengen diese Grenze in dem Moment, in dem sie in einem Tenant landen. Das ist kein Feintuning, das ist ein erzwungener Wechsel der Produktfamilie für einen Teil der Belegschaft. Zur Durchsetzung sagt Microsoft lediglich, man behalte sich vor, das Limit durchzusetzen. Auf eine unklare Durchsetzung sollten Sie eine Integration nicht bauen.
Der Ausweg ist der Mischbetrieb. Enterprise-Pläne kennen keine Nutzerobergrenze, und Business-, Enterprise- und Einzelpläne dürfen in einem Konto nebeneinander bestehen. Welche Kombinationen zulässig sind, steht in Microsoft 365 Lizenzen kombinieren.
Zwei Nebenwirkungen, die zur selben Entscheidung gehören. Copilot Business setzt einen Business-Plan voraus und ist ebenfalls auf 300 Seats gedeckelt. Wer über die Grenze wächst, verliert damit auch den günstigen Copilot und landet beim teureren Enterprise-Produkt. Und wer beim Vereinheitlichen von E5 auf E3 geht, verliert Funktionen samt der Daten, die daran hängen. Was dabei bricht, steht in Lizenz downgraden ohne Datenverlust.
Zwei Firmen, zwei Rollenmodelle. Welches gilt?
Die technische Frage ist die kleinere. Es werden nicht nur Tenants zusammengelegt, sondern Belegschaften, und dieselbe Rollenbezeichnung bedeutet in zwei Häusern etwas anderes.
Der Außendienst bei A hat E3 mit Geräteverwaltung, der Außendienst bei B hat Business Premium. Beide heißen gleich, beide arbeiten anders, und keine der beiden Zuordnungen ist automatisch die richtige für das zusammengeführte Unternehmen. Wer angleicht, entscheidet zwischen teuer und unpopulär.
Die Gruppenlogik können Sie ohnehin nicht mitnehmen. Microsofts eigenes Werkzeug für Nutzer über Tenantgrenzen hinweg ist die Cross-Tenant-Synchronisation. Eine dynamische Sicherheitsgruppe kommt im Ziel nur noch als statische an, die Mitgliedschaftsregel bleibt zurück. Microsoft-365-Gruppen, Verteilerlisten und mail-aktivierte Sicherheitsgruppen legt der Dienst gar nicht erst an.
Als Brücke ist sie trotzdem wertvoll. Sie legt die übernommenen Kolleginnen und Kollegen als externe Mitglieder im Ziel-Tenant an, technisch B2B-Konten mit dem Nutzertyp Mitglied und ausdrücklich keine Gäste. Zusammenarbeit, Teams-Mitgliedschaften und Berechtigungen funktionieren damit, lange bevor die eigentliche Migration läuft. Angemeldet wird weiterhin gegen den Quell-Tenant. Für die Übergangsphase nach dem Closing ist das oft die praktikabelste Lösung.
Nur als Zielbild taugt sie nicht, und Microsoft sagt das selbst: „Cross-tenant synchronization isn't a migration tool because the source tenant is required for synchronized users to authenticate." Der alte Tenant bleibt also am Netz und in der Rechnung, solange Sie sich darauf stützen. Wer die Brücke nutzt, sollte das Enddatum von Anfang an mitplanen.
Das klingt nach einem Ärgernis und ist eine Chance. Die Zuweisungslogik wird im Ziel-Tenant neu gebaut, und das ist der einzige Moment, in dem die Lizenzmenge ohne Widerstand neu bestimmt werden kann. Danach ist sie wieder Besitzstand. Wie Sie die Zuordnung aus gemessener Nutzung ableiten statt aus zwei alten Organigrammen, steht in Welche Microsoft 365 Lizenz für welchen Mitarbeiter.
Eine Reihenfolge-Falle beim Umhängen zwischen lizenzierten Gruppen: erst der neuen Gruppe hinzufügen, prüfen, dann aus der alten entfernen. Umgekehrt ist der Nutzer zwischenzeitlich unlizenziert. Die weiteren Fallstricke stehen in Gruppenbasierte Lizenzierung.
Beide Bestände nebeneinander zu sehen, verlangt keine Migration. LessLicense wertet mehrere Mandanten in einer Installation aus und stellt sie mit Nutzerzahl, offenen Posten und Einsparpotenzial nebeneinander. Das funktioniert, sobald beide Seiten den Auswertungszugriff freigeben, also lange vor der technischen Zusammenlegung. Der Consent umfasst überwiegend Leserechte, daneben einige verwaltungsfähige Berechtigungen, die LessLicense ausschließlich lesend nutzt. Sagen Sie das der Gegenseite vorher, denn sie sieht es im Zustimmungsdialog. Für die Due Diligence ist das die Zahl, die sonst niemand liefert.
Die Harmonisierungsfrage lässt sich dann durchrechnen. Im Planner hinterlegen Sie eine Annahme, wahlweise für einen einzelnen Nutzer, für eine Gruppe oder für alle. Zum Beispiel, dass der Außendienst des übernommenen Hauses ohne die Premium-Sicherheitsfunktionen auskommt, weil Ihre Konzernrichtlinie sie zentral abdeckt. Sie sehen sofort die veränderte Empfehlung samt Kostenwirkung, bevor irgendetwas gekauft oder entzogen wird. Zwei Zahlen und eine Entscheidung, statt einer Diskussion über Gerechtigkeit.
Das zahlt direkt auf den Termin ein. Weil die Zielmenge lange vor dem Termin feststehen muss, an dem Sie sie überhaupt senken dürfen, hält eine übernommene Annahme sie fest, und die Analyse rechnet ab dann mit ihr. Wenn das Fenster aufgeht, steht die Zahl bereits.
Warum die Lizenzmenge beim Zusammenführen zuerst steigt
Weil Microsoft während der Migration Lizenzen auf beiden Seiten verlangt, und zusätzlich eine Zusatzlizenz, die kaum jemand kennt.
Erstens: dieselbe Person, zwei Lizenzen. Microsoft schreibt in der Nutzer-Vorbereitung zum Migrations-Orchestrator: „Users on the source and target tenants must have a license with Exchange Online and Teams." Fehlt sie, bricht der Migrations-Batch ab. Für die Migration der Teams-Besprechungen verlangt dieselbe Prüfung zusätzlich eine aktive Exchange-Online-Lizenz in beiden Tenants.
Prüfen Sie deshalb, welche Plan-Variante auf beiden Seiten im Bestand liegt. Microsoft verkauft die Enterprise-Pläne seit dem 1. Oktober 2023 im EWR und in der Schweiz und seit dem 1. April 2024 weltweit in Fassungen ohne Teams, in Deutschland etwa als Microsoft 365 E3 EWR (ohne Teams). Für Enterprise-Neukunden sind die Suiten mit Teams gar nicht mehr erhältlich. Liegt eine solche Fassung auf einer der beiden Seiten, besteht sie die Vorabprüfung nicht. Die trägt den Titel „A user must have a Teams license on both tenants", und die dokumentierte Abhilfe lautet, dem Nutzer eine Teams-Lizenz zuzuweisen. Setzen Sie Microsoft Teams Enterprise je Kopf und beidseitig von vornherein in die Kalkulation.
Zweitens: es gibt eine kostenpflichtige Migrations-Zusatzlizenz, die in vielen Angeboten fehlt. Sie heißt Cross Tenant User Data Migration, fällt einmalig je Nutzer an und darf wahlweise am Quell- oder am Zielkonto hängen. Microsoft dazu: „Migrations fail if this step isn't completed. Microsoft doesn't offer exceptions for this licensing requirement." Ohne sie bricht der Umzug mit einer eigenen Fehlerklasse ab. Fragen Sie danach, bevor Sie ein Migrationsangebot unterschreiben.
Immerhin deckt diese eine Lizenz auch die OneDrive-Migration ab. Einen Listenpreis veröffentlicht Microsoft nicht. Führen Sie sie deshalb als eigene Position je Kopf mit offenem Preis.
⚠ Zum Bezugsweg widersprechen sich zwei Microsoft-Seiten. Die neuere nennt EA, CSP, Web-Direkt und Kleinunternehmen. Die ältere beschränkt das Add-on auf EA-Kunden. Für einen Mittelständler, der über CSP kauft, entscheidet genau das darüber, ob er die Pflichtlizenz überhaupt beschaffen kann. Klären Sie es schriftlich, bevor Sie einen Migrationstermin zusagen.
Rechnen Sie den Doppelbetrag aus, bevor Sie in das erste Gespräch gehen. Migrierende Nutzer mal Lizenzpreis je Kopf und Monat mal Monate Parallelbetrieb, dazu die Zusatzlizenz einmalig je Kopf. Bei 300 Nutzern kostet jeder Monat Überlappung je nach Enterprise-Plan zwischen 9.000 und 17.000 Euro. Alle Faktoren bis auf den Preis der Zusatzlizenz stehen in Ihrem eigenen Bestand. Dann fehlt in Ihrer Summe genau eine Zahl, nicht die ganze Summe.
Wenn Sie vorher eine Größenordnung für Ihren eigenen Bestand brauchen: der Lizenzrechner auf der Startseite beantwortet das mit sechs Fragen.
In welcher Reihenfolge wird die Ziel-Lizenz gesetzt?
Erst die ExchangeGUID, dann die Lizenz. Nie umgekehrt. Diese Reihenfolge entscheidet darüber, ob die Migration gelingt, und sie ist der Hebel für die Dauer der Doppelzahlung.
Microsoft formuliert die Regel eindeutig: „You may apply a license in advance of a mailbox move but ONLY once the target MailUser is properly set up with ExchangeGUID and proxy addresses. Applying a license before the ExchangeGUID is applied results in a new mailbox provisioned in target organization."
Wer zu früh lizenziert, bekommt also kein migriertes Postfach, sondern ein zweites, leeres daneben. Das ist reparierbar, aber unangenehm: Der vorherige Postfachzustand muss dann per PowerShell dauerhaft gelöscht werden, und dieser Schritt ist unumkehrbar.
Für die Kosten ist Microsofts eigene Empfehlung die wichtigere Hälfte der Antwort: „To mitigate this risk, it's best to wait until the migration is complete and assign licenses during the 30-day grace period."
Wer so vorgeht, lizenziert im Ziel erst nach dem Umzug. Die 30 Tage sind dabei kein Sparfenster, sondern ein Sicherheitsnetz. Exchange Online trennt ein Postfach ohne Lizenz sofort ab, der Mailfluss bricht, und erst eine Zuweisung innerhalb der 30 Tage holt das Postfach vollständig zurück. Danach löscht Exchange Online es endgültig. Die Ersparnis entsteht davor: Sie lizenzieren die gesamte Vorbereitungsphase über nicht doppelt. Wie viel das ausmacht, hängt allein an Ihrem Zeitplan. Nutzen Sie dagegen den geführten Migrations-Orchestrator, verlangt dessen Vorabprüfung die Lizenz auf beiden Seiten schon vor dem Lauf. Dann bleibt es bei der Reihenfolge ExchangeGUID zuerst, Lizenz danach, aber vor dem Start.
Klären Sie also vorab, welches der beiden Verfahren Ihr Dienstleister fährt. Davon hängt ab, ab wann Sie für dieselben Menschen zweimal zahlen.
Wann darf ich die Lizenzmenge überhaupt senken?
In einem sehr kleinen Zeitfenster, und das öffnet sich nicht durch die Fusion. Welches Fenster für Sie gilt, entscheidet der Beschaffungsweg.
| Beschaffungsweg | Reduktionsfenster | Ihr Handlungstermin |
|---|---|---|
| CSP über einen Partner | 7 Tage nach Kauf oder Verlängerung | bei Vertragsbeginn und zu jeder Verlängerung |
| Direktkauf, Microsoft-Kundenvereinbarung | 7 Tage nach Kauf oder Verlängerung | bei Vertragsbeginn und zu jeder Verlängerung |
| Direktkauf, Microsoft Online Subscription Agreement | auch unterjährig, anteilige Abrechnung | jederzeit |
| Enterprise Agreement | Jahrestag des Enrollments, nur mit Enterprise Subscription Enrollment | Bestellung 60 bis 30 Tage davor |
| Vorausbezahlt, jedes Programm | keine Reduktion möglich | entfällt |
Beim Kauf über CSP gilt die Sieben-Tage-Regel, beim Direktkauf kommt es auf Ihr Abrechnungskonto an. Sie steht nicht nur in der Partner-Dokumentation, sondern in den Produktbedingungen selbst: „Certain subscriptions must be canceled within 7 days of the subscription start date to be eligible for a prorated credit or refund for unused time." Danach ist Schluss, und das Fenster öffnet sich erst wieder, wenn das Abonnement in eine neue Laufzeit verlängert.
Ein häufiges Missverständnis: Eine Lizenz zu entziehen senkt die Rechnung nicht. Sie ändert nur, wer sie benutzen darf. Die bezahlte Menge muss separat aus dem Abonnement entfernt werden, und dafür gilt dasselbe Fenster. Microsoft formuliert das eindeutig: „you can only remove licenses from your subscription if it's within seven days of buying or renewing your subscription." Dieser Satz steht bei Microsoft unter der Überschrift für Abrechnungskonten nach der Microsoft-Kundenvereinbarung. Läuft Ihr Direktkauf noch über die ältere Microsoft Online Subscription Agreement, können Sie die Menge auch unterjährig senken, und Microsoft rechnet anteilig ab. Prüfen Sie also zuerst Ihren Kontotyp.
Und eine frei werdende Lizenz spart zunächst gar nichts. Weiterreichen dürfen Sie sie sofort. Die Produktbedingungen untersagen zwar die kurzfristige Neuzuweisung, „Customer may not reassign an SL on a short-term basis (i.e., within 90 days of the last assignment)." Microsoft nennt in der eigenen Lizenzierungsanleitung das Ausscheiden aber ausdrücklich als Ausnahme: „unless the user is absent (for example has left your organization or is on leave)." Der Nachfolger bekommt die Lizenz also am selben Tag. Was bleibt, ist die bezahlte Menge. Die steht bis zum Laufzeitende im Abonnement, weil das Reduktionsfenster längst zu ist. Wer den Personalabbau als sofortige Einsparung meldet, meldet sie deshalb zu früh.
Im Enterprise Agreement ist der Hebel ein anderer. Dort ist es der Jahrestag des Enrollments, und die Bestellung dafür muss zwischen 60 und 30 Tagen davor bei Microsoft vorliegen. Ihr Handlungstermin liegt also ein bis zwei Monate vor dem Jahrestag. Senken dürfen Sie die Menge zudem nur unter einem Enterprise Subscription Enrollment, unter einem gewöhnlichen Enrollment melden Sie am Jahrestag nur nach. Vorausbezahlte Abonnements lassen sich in keinem Fall reduzieren.
Seit dem 4. Mai 2026 gibt es im CSP-Kanal ein drittes Ventil. Die kostenlose Gnadenfrist für nicht verlängerte Abonnements ist dort abgeschafft, allerdings nur für Abonnements, die für den Extended Service Term überhaupt in Frage kommen. Testversionen und abverkaufte SKUs behalten ihre 30 Tage. Wer nicht verlängert, kündigt entweder zum Laufzeitende ohne weiteren Dienst, oder geht in einen Extended Service Term: monatlich, 3 Prozent über dem Monatspreis, dafür jederzeit kündbar. Im Enterprise Agreement gilt die Änderung nicht. Für eine Übergangsphase mit unklarer Dauer ist das oft die ehrlichste Option. Die vertraglichen Hintergründe stehen in Vom Enterprise Agreement zu CSP.
Rechnen Sie rückwärts. Fällt das Laufzeitende eines Abonnements in die Migrationsphase, haben Sie drei Optionen, und alle drei kosten. Verlängern lassen und zwölf weitere Monate voll zahlen. In den Extended Service Term gehen. Oder kündigen, womit die Nutzer den Zugriff verlieren und die Migration unmöglich wird, weil beide Seiten lizenziert sein müssen. Diese Entscheidung fällt zeitlich als erste, und sie legt die Höhe aller folgenden fest.
Was die Stilllegung des alten Tenants blockiert
Mehr, als der Zeitplan üblicherweise vorsieht. Zwei Dinge halten den Quell-Tenant länger am Leben und in der Rechnung.
Die Domäne muss raus, bevor der Rest geht. Microsoft lässt dieselbe Domäne nicht in zwei Verzeichnissen verifizieren. Und die Rückfahrkarte fehlt: „Once you delete a domain name from your tenant, you won't be able to re-add/re-verify it with your Microsoft Entra tenant if it is subsequently added and verified with another Microsoft Entra tenant." Wer die Reihenfolge falsch plant, steht ohne Mailfluss da.
Auslaufen lassen ist keine Kündigung, aber es gibt einen Ausstieg davor. Für nicht verlängerte Onlinedienste räumt sich Microsoft in den Produktbedingungen einen Extended Term ein: 30 Tage weiter, danach monatsweise, bis aktiv gekündigt wird, fakturierbar zum jeweiligen Monatspreis plus 3 Prozent. Macht Microsoft davon Gebrauch, muss es Ihnen vor dem Ablaufdatum die Gelegenheit geben, den Extended Term abzuwählen und die sofortige Abschaltung zum Laufzeitende zu verlangen. Wer diese Frist verpasst, kommt nur noch über die aktive Kündigung heraus. Die verbreitete Empfehlung, den alten Tenant nach zwei bis vier Wochen Parallelbetrieb „stillzulegen und die Lizenzen zu kündigen", unterschlägt genau das.
Was müssen Sie klären, bevor ein Termin steht?
Ihr erster Schritt ist ein Datum, keine Liste. Prüfen Sie zuerst, ob ein Laufzeitende auf einer der beiden Seiten in die geplante Migrationsphase fällt, denn diese Entscheidung legt die Höhe aller folgenden fest. Danach kommt das Lizenzmodell im Ziel-Tenant, dann die Beschaffung der Zusatzlizenz, zuletzt die Stilllegung des alten Tenants mit der Domäne vor allem anderen.
Acht Punkte liefern die Belege dafür, und keiner davon lässt sich nachlesen. Sie kommen aus Ihrem eigenen Bestand, von Microsoft auf Nachfrage, von Ihrem Migrationsdienstleister und aus Ihrem Partnervertrag. Wer sie beisammen hat, kann einen Migrationstermin verantwortlich zusagen. Wer nicht, rechnet mit Zahlen, die er nicht kennt.
Am eigenen Tenant erhebbar:
- Laufzeitende, Abrechnungsmodus, Programm und transaktierender Partner je Abonnement auf beiden Seiten. Das Programm und, beim Direktkauf, der Typ Ihres Abrechnungskontos entscheiden, welche Frist für Sie gilt.
- Ob eine Fassung ohne Teams im Bestand liegt. Wenn ja, ist Microsoft Teams Enterprise beidseitig einzuplanen.
- Ob und wo gruppenbasierte Lizenzierung im Einsatz ist.
Beim Microsoft-Support oder Account-Team schriftlich zu klären:
- Preis und Bezugsweg der Cross-Tenant-Migrationslizenz. Das ist der einzige Kostenposten, den Sie nicht selbst ausrechnen können.
- Ob die 301. Business-Lizenz technisch abgewiesen oder nur nachträglich beanstandet wird.
Beim Migrationsdienstleister, vor der Unterschrift:
- Ob er den geführten Migrations-Orchestrator fährt oder manuell migriert. Davon hängt ab, ab wann Sie für dieselben Menschen zweimal zahlen.
- Ob die Cross Tenant User Data Migration je Nutzer im Angebot enthalten ist.
Beim CSP-Partner, nicht bei Microsoft:
- Ihre eigenen Kündigungs- und Reduktionsrechte. Microsoft regelt nur die Kette vom Partner zu Microsoft. Was Sie dem Partner schulden, steht ausschließlich in dessen Vertrag, und genau das entscheidet, ob die Microsoft-Regeln für Sie überhaupt spürbar sind.
FAQ
Kann ich Microsoft-365-Lizenzen in einen anderen Tenant übertragen?
Nein. Microsoft unterstützt den Transfer von Abonnements zwischen Kunden nicht. Der verfügbare Transfer verschiebt die Abrechnungshoheit zwischen zwei CSP-Partnern, nicht das Abonnement zwischen zwei Tenants. Die Lizenzen müssen im Ziel-Tenant neu gekauft werden, während die alten bis zum Laufzeitende weiterlaufen. Eine Ausnahme gibt es, und sie hilft nur Konzernen: Wer ein Microsoft Customer Agreement für Enterprise hat, kann zwei eigene Tenants über ein gemeinsames Abrechnungskonto verbinden und ein Abonnement dann im Admin Center verschieben. Voraussetzung ist, dass der Ziel-Tenant vorher als zugeordneter Abrechnungs-Tenant aufgenommen wurde und im Abonnement keine einzige Lizenz zugewiesen ist. Für zwei bis zum Closing fremde Firmen und für CSP-Bezug steht dieser Weg nicht offen.
Brauche ich während der Migration wirklich doppelte Lizenzen?
Ja. Microsofts Vorabprüfung verlangt für migrierende Nutzer eine Lizenz mit Exchange Online und Teams in beiden Tenants. Fehlt sie, bricht der Migrations-Batch ab. Dazu kommt einmalig je Nutzer eine kostenpflichtige Cross-Tenant-Migrationslizenz, für die Microsoft ausdrücklich keine Ausnahmen macht.
Was passiert, wenn beide Firmen zusammen über 300 Business-Nutzer kommen?
Dann fällt die Business-Familie als Grundlage weg. Die 300er-Grenze gilt tenantweit über Business Basic, Standard und Premium zusammen. Ein Teil der Belegschaft muss auf Enterprise-Pläne, die keine Nutzerobergrenze kennen. Copilot Business entfällt damit ebenfalls, weil es einen Business-Plan voraussetzt.
Wann kann ich die Lizenzmenge nach der Fusion senken?
Bei CSP nur innerhalb von 7 Tagen nach Kauf oder Verlängerung, danach erst zur nächsten Verlängerung. Beim Direktkauf gilt dieselbe Frist, wenn Ihr Abrechnungskonto auf der Microsoft-Kundenvereinbarung beruht. Im Enterprise Agreement am Jahrestag des Enrollments, bestellt 60 bis 30 Tage davor und nur unter einem Enterprise Subscription Enrollment. Vorausbezahlte Abonnements lassen sich in keinem Fall reduzieren. Eine Fusion öffnet kein zusätzliches Fenster.
Reicht es, den alten Tenant einfach auslaufen zu lassen?
Nein. Microsoft räumt sich für nicht verlängerte Onlinedienste einen Extended Term ein und kann 30 Tage und danach monatsweise weiter fakturieren, bis aktiv gekündigt wird. Sie müssen dann aber vor dem Ablaufdatum die Gelegenheit bekommen, ihn abzuwählen und die sofortige Abschaltung zu verlangen. Vorher muss außerdem die Domäne aus dem alten Tenant entfernt sein, sonst lässt sie sich im Ziel nicht verifizieren.